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ORGANISATION FÜR MENSCHEN MIT HÖRPROBLEMEN

 

Mundbilder Wort Hören

"H Ö R E N "

Aktuell

 

"Man sollte den Kauf eines Hörgeräts zwingend mit dem Besuch eines Verständigungstrainings verbinden, denn um gut zu hören und zu verstehen reichen Hörgeräte in schwierigen Alltagssituationen oft nicht aus."

Zitat: Prof. Dr. rer. nat. Lutz Jäncke
Psychologisches Institut der Universität Zürich
Lehrstuhl für Neuropsychologie

Seminarprogramm - pro audito schweiz
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Musiker mit Hörgerät? Völlig unmöglich

Wären in einem Orchester alles Brillenträger, würden wir uns nichts dabei denken. Ein Orchester voller Hörgeräteträger, da wären wir wohl etwas irritiert. Tatsächlich ist das Thema Hörbehinderung ein schwieriges für Musiker. Modernste Technik bietet aber auch für sie gute Lösungen.

Auskunft erhalten Sie:

Anlauf- und Beratungsstelle für Musikermedizin:
www.musik-medizin.ch 

 

 

 

Wenn Hörgeräte nicht mehr ausreichen

Was tun, wenn man immer schlechter hört und trotz besten Hörgeräten sich zunehmend ausgeschlossen fühlt? Sind Cochlea Implantate (CI) die Lösung für Menschen in einer solchen Situation? Eine öffentliche Veranstaltung des Schwerhörigen-Vereins Nordwestschweiz mit Fachleuten und CI-Trägern ging diesen Fragen auf den Grund.

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Betroffene beraten Betroffene

pro audito schweiz hat nach intensiver Vorarbeit vier Beratungsstützpunkte für Menschen mit Hörproblemen aufgebaut: in Olten, Zürich, Altdorf und Luzern.
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Zweiter Teil 6. IVG-Revision ("6b") Ständerat  -  Differenzbereinigung

Die Entscheide im Ständerat sind aus Sicht der Behindertenorganisationen enttäuschend. Der Rat hält an seiner bisherigen Sparlinie und an den Härten des vorgeschlagenen Rentensystems fest. Dies trifft insbesondere die künfigen schwerstbehinderten IV-RentnerInnen - ohne Aussicht auf eine bezahlte Arbeit.
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Steuererklärung 2012

Ihre Abzüge in der nächsten Steuererklärung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Abzügen für schwerhörige Menschen: „Ab­zugsfähige Krankheits- und Unfallkosten“ sowie „Abzugsfähige behinderungsbe­dingte Kosten“. Für beide bestehen separate Formulare, welche Sie mit der Steu­ererklärung erhalten.

 

Bei den „Krankheits- und Unfallkosten“ können unter „Arzt und vom Arzt verord­nete Medikamente“ z. B. Kosten für den Ohrenarzt abgezogen werden, wenn diese nicht bereits von Dritten (z. B. IV, Krankenkasse etc.) bezahlt wurden und diese fünf Prozent des Reineinkommes übersteigen.

 

Bei den „Behinderungsbedingten Kosten“ können Sie die Kosten für Hilfsmittel (oder den Anteil an Kosten für Hilfsmittel) aufführen, welche Sie selber bezahlt haben, d. h. welche nicht z. B. durch die IV, Krankenkasse, Hilflosenentschädi­gung übernommen werden. Auch abzugsfähig sind hier die Kosten für die Teil­nahme an einem Rehabilitationskurs (Verständigungstraining). – Bezüglich einem „Pauschalabzug“ bei den „Behinderungsbedingten Kosten“ erkundigen Sie sich bitte auf dem Kantonalen Steueramt. Im Kanton Zürich bestand bis vor Kurzem noch die Möglichkeit, einen Pauschalabzug geltend zu machen. Dies ist nun im Bereich „Hörbehinderung“ nur noch für gehörlose Menschen erlaubt.
Pro Infirmis Zürich gibt ein Infoblatt zur Steuererklärung für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich heraus. Das Merkblatt kann bestellt werden unter Tel. 044 299 44 11 oder zuerich@proinfirmis.ch.
Pro Senectute bietet Beratungsgespräche bezüglich Steuererklärung für ältere Menschen an. Das Ausfüllen der Steuererklärung zu einem fairen Preis ist eine Dienstleistung für Einzelpersonen sowie Ehepaare ab 60 Jahren. Die Steuerberaterinnen und -berater sind erfahrene pensionierte Fachkräfte aus dem kaufmännischen oder Verwaltungsbereich, die von Pro Senectute speziell geschult werden.
Erkundigen Sie sich bei Pro Senectute Schweiz
Tel. 044 283 89 89

 

Rückschritt gegenüber Nationalrat

Die Behindertenorganisationen sind enttäuscht über die Entscheide der Ständeratskommission zur Frage eines gerechteren Rentensystems. Die Kommission ist offensichtlich nicht bereit, den Sparangriff auf schwerstbehinderte Menschen - ohne Chancen auf eine bezahlte Arbeit - abzuschwächen.
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Es erscheint 4-mal im Jahr.
Der Preis für ein Abo pro Jahr beläuft sich auf Fr. 32.-
(Für Mitglieder eines Schwerhörigenvereins oder pro audito schweiz im Jahresbeitrag inbegriffen)

 

Abo-Bestelladresse:

pro audito schweiz

Judith Hottinger

Tel. 044 363 12 00

judith.hottinger@pro-audito.ch

 

Landesmuseum Zürich

Das Landesmuseum Zürich hat 2012 erneut einen Besucherrekord verzeichnen können. Die Besucherzahlen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf über 200 000.

Seit Anfang Dezember können Menschen mit Hörbehinderungen die Dauerausstellung "Geschichte Schweiz" mit einem Tabletcomputer entdecken. Der Guide ist für Menschen mit Hörproblemen in Deutschweizer Gebärdensprache und Untertitel verfügbar. Das Angebot stösst auf eine gute Resonanz.

 

Einrichtungen für Hörbehinderte bei der SBB

Für TrägerInnen von Hörgeräten sind auf zahlreichen Bahnhöfen an den mit einem Piktrogramm bezeichneten Schaltern Induktionsverstärker angebracht. Dies erlaubt ein direktes Hören auf Position "T" des Hörapparates. Offene Schalter wie in Bern, Gelterkinden, Weinfelden, Wil und teilweise in Basel und Zürich HB erleichtern die Verständigung ebenfalls.

 

Lesen Sie weiter über Informationseinrichtungen, Betriebsinformationen für Hörbehinderte und Gehörlose im Zug und über den Procom SMS-Dienst unter

http://www.sbb.ch/bahnhof-services/reisende-mit-handicap/hoerbehinderte.html 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 

 

 

 

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DV pro audito schweiz

Delegiertenversammlung
pro audito schweiz
vom 8. Juni 2013, Baden

Programm
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Sommerlager 2013

Flyer Sommerlager 2013
für hörbehinderte Kinder
vom 15. - 25. Juli 2013

(pdf herunterladen)  ( 188 KB)

Anmeldeformular 2013

(pdf herunterladen) ( 18 KB)

Kontaktadressen 2013

Kontaktadressen 2013
(pdf herunterladen)
 ( 1.6 MB)

Seminarprogramm 2013

Verständigungstrainingskurse
für Hörbehinderte

(pdf herunterladen) Flyer ( 251 KB)

Seminarprogramm 2013

(pdf herunterladen) ( 803 KB)

 

Doro Phone Easy 410 gsm

Sonderangebot für Mitglieder

Doro Phone Easy 410 gsm ( 146 KB)
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Telefon-Hörcheck

Bild: Junge Frau am Telefonieren

Testen Sie Ihr Gehör!

0900 400 555
(CHF -.50/Minuten ab Festnetz)

 Flyer Telefon-Hörcheck ( 536 KB)
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