Höranlagen und Raumakustik in der überarbeiteten Norm “SIA 500”
Übersicht für Fachpersonen
01. Juli 2025

Bild: Microsoft Copilot – KI.
Die Schweizer Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ wird derzeit umfassend überarbeitet, um aktuellen technischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Entwurf prSIA 500:2025-07 zur öffentlichen Vernehmlassung vor. Fachpersonen und Organisationen erhalten die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und Stellungnahmen abzugeben. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website www.sia.ch/vernehmlassungen verfügbar. Stellungnahmen können bis zum 3. Oktober an SIA eingereicht werden.
Für Fachpersonen, die nicht täglich mit barrierefreiem Bauen für Menschen mit Schwerhörigkeit arbeiten, bietet der folgende Überblick eine praxisnahe Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte für Menschen mit Schwerhörigkeit. Viele weitere Norminhalte betreffen andere Nutzergruppen und sind hier bewusst ausgeklammert.
Höranlagen und Auracast in der SIA 500
Der Entwurf enthält neue Anforderungen an Höranlagen in öffentlichen Räumen. Hier fällt der Zeitpunkt der Überarbeitung mit der Einführung der modernen Bluetooth Auracast Audioübertragung zusammen. Im Entwurf der SIA 500 werden daher sowohl die induktive Übertragung (T-Spule) als auch die moderne Auracast Technologie berücksichtigt. Dies schafft einen wichtigen Rahmen für eine zukunftssichere und herstellerunabhängige Audiotechnologie für Menschen mit Hörgeräten und Implantaten.
Raumakustik in der SIA 500
Bezüglich der Raumakustik verweist die aktuelle SIA 500 auf die Schweizer Norm SIA 181 und die Deutsche Norm DIN 18041. Da die SIA 181 inzwischen überarbeitet wurde und keine Inhalte zur Raumakustik mehr enthält, wird demnächst die SIA 181/1 erscheinen. Diese orientiert sich an der DIN 18041 und enthält Verbesserungen im Sinne des „Design for all“, um alle Benutzergruppen einzubeziehen.
Entwurf “SIA 500”: Relevante Ziffern
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der für Menschen mit Schwerhörigkeit relevanten Ziffern im Entwurf, ergänzt durch Hinweise von Pro Audito Schweiz. Die Textpassagen entnehmen Sie bitte dem offiziellen Normenentwurf.
Ziffer | Kommentar Pro Audito |
0.2.3 | Die Verweise auf andere Normen wurden aktualisiert. |
1.1.6 1.1.7 |
Der Begriff «nach Möglichkeit» wurde neu eingeführt. «Nach Möglichkeit» ist eine Verschärfung des Begriffs «vorzugsweise». Beide Begriffe werden für Höranlagen verwendet. |
6.2 | Anforderungen an Piktogramme, welche Besucher:innen unter anderem über Höranlagen informieren, wurden angepasst. |
7.4.5 A.3.2 |
Bei Beratungs- und Verkaufsschaltern mit Trennscheibe muss weiterhin eine Sprech- und Höranlage installiert werden. |
7.6 | Öffentliche Telefonsprechstellen müssen unverändert auch weiterhin die induktive Übertragung ermöglichen. |
7.8.1 | Höranlagen müssen neu mit Auracast und der induktiven Übertragung ausgeführt werden. |
7.8.2 | Kennzeichnung von Räumen mit Höranlagen. Ähnlich wie in der aktuellen SIA 500. |
7.8.3 | Höranlagen müssen neu eine minimale Sprachverständlichkeit erfüllen, STI von ≥ 0.7. Die Sprachverständlichkeit wird vor allem durch eine korrekte Anwendung von Mikrofonen bestimmt, die Übertragungstechnologie spielt eine untergeordnete Rolle. |
7.8.4 | Nach Möglichkeit* müssen alle Besucherplätze im Empfangsbereich der Höranlage liegen. Dies bedeutet, dass nur im begründeten Einzelfall der Empfangsbereich verkleinert werden darf. *nach Möglichkeit ist in Ziff. 1.1.7 definiert. |
7.8.5 | Liegen nicht alle Besucherplätze im Empfangsbereich, müssen Besucher:innen mit einem Übersichtsplan oder mit Kennzeichnung der Plätze über die geeigneten Plätze informiert werden. |
7.8.6 | Die Latenz/Verzögerung von Höranlagen wird begrenzt, um das Lippenlesen zu ermöglichen und Echos zwischen dem Luftschall des Sprechers oder Lautsprechers und der Höranlage zu vermeiden. Echos können beispielsweise bei einseitiger Hörgeräteversorgung oder im Mischbetrieb auftreten, wenn die Mikrofone der Hörgeräte und die Höranlage gleichzeitig verwendet werden. |
7.8.7 | Für Auracast, aber auch wenn in Ausnahmefällen IR oder FM eingesetzt werden, sind neu mindestens 4 Empfänger mit induktiver Halsschleife durch den Betreiber bereitzustellen, anstelle bisher 10 Stk. Damit wird vermieden, dass eine zu grosse Anzahl Empfänger angeschafft und ggf. nicht genutzt wird. Betreiber werden zusätzliche Empfänger beschaffen, wenn die Nachfrage danach besteht. |
7.8.8 | Neu muss die korrekte Funktion jeder Höranlage mit einem Abnahmeprotokoll belegt werden. Pro Audito Schweiz wird für Teilnehmer des Webinars AuracastTM-Vertiefungskurs ein Protokoll zur Verfügung stellen. |
7.8.9 | Zu jeder Höranlage muss ein Empfänger für die Kontrolle zur Verfügung stehen. |
A.3.4 | Audioausspielungen, Audioguide und Personenführungssysteme sind mit einer Höranlage auszustatten. |
A.5.2 A.8.3 |
Beschallungsanlagen in Zuschauerbereichen sind mit Höranlagen auszustatten. z.B. Sporthallen/Stadien |
F.1.2 | Ziffer im Anhang F mit Informationen zu Beschallungsanlagen mit Höranlage für Raumgrössen ab 100 m². |
Anhang G | Die Übersicht im Anhang G mit Eigenschaften von Höranlagen wurde überarbeitet. |
Raumakustik und Beschallungsanlagen
Ziffer | Hinweis (PAS) |
0.2.1 | Neu wird auf die SIA 181/1 verwiesen, anstelle SIA 181 und DIN 18041. |
5.1.1 | Wie bisher, ist die Sprachverständlichkeit durch die Raumakustik sicherzustellen. Die Ziffer wurde geringfügig angepasst. |
5.1.2 | In Versammlungsräumen ist zu prüfen, ob eine Beschallungsanlage notwendig ist. Ab 100 m² (Richtwert) ist eine Beschallungsanlage notwendig. |
5.1.3 | Sprachliche Informationen (Lautsprecherdurchsagen) die zur Orientierung dienen, müssen optisch dargestellt werden. |
5.2.1 | Für Räume zur sprachlichen Kommunikation müssen neu die Anforderungen der kommenden SIA 181/1 erfüllt werden. |
5.2.2 | Neue Verweise auf die SIA 181 und SIA 181/1 für die Minderung von Störgeräuschen. |
5.3 | Beschallungsanlagen für Sprache müssen mit Höranlagen ausgerüstet werden. Die bisherige Forderung von Höranlage in Abhängigkeit der Raumgrösse, auch wenn keine Beschallungsanlage geplant ist, entfällt. |
Anhang F | Neuer Anhang mit Informationen zu Sprachverständlichkeit, Nachhallzeit und Störgeräuschen. |
Hier können Sie den Vernehmlassungsentwurf herunterladen. Die relevanten Ziffern sind farbig markiert: