Kennen Sie Ihre Rechte?

Dienstag, 07. Oktober 25

Eva Staub weiss aus erster Hand, wovon sie spricht: Sie trägt selbst Cochlea-Implantate.

Eva Staub, erfahrene Juristin und CI-Trägerin, erklärt, welche Rechte Ihnen als Person mit einer Schwerhörigkeit im Berufsalltag zustehen. 

Was sollte ich als berufstätige Person mit Schwerhörigkeit auf jeden Fall wissen, wenn es um meine Rechte geht?

Grundsätzlich ist es gut zu wissen, wo ich meine Ansprüche als Arbeitbehmer:in geltend machen kann – gegenüber dem Arbeitgebenden oder als Anspruchsberechtigte:r gegenüber der Sozialversicherung, also der IV.

Und wer ist zuständig für welches Bedürfnis?

Arbeitsrechtlich hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gegenüber mir als Arbeitnehmer:in eine Fürsorgepflicht. Als besonders schutzbedürftige:r Arbeitnehmer:in mit einer Schwerhörigkeit bedeutet das zum Beispiel, dass ich Anspruch auf eine Umgebung habe, die auf mich zugeschnitten ist – mit Lärmreduktion oder eventuell bestimmter Dämmung im Raum.

Und was gilt im Sozialversicherungsrecht, also in Bezug auf die IV?

Gegenüber der IV haben Menschen mit Schwerhörigkeit Anspruch auf die Hilfsmittel, die in der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) aufgelistet sind.

Wichtig: Sie müssen keine IV-Rente beziehen, um anspruchsberechtigt zu sein. Die IV klärt die Ansprüche immer individuell ab. Sie können also selbstverständlich IV-berechtigt für ein Hilfsmittel sein, ohne, dass Sie eine IV-Rente beziehen.

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