Was ist Schriftdolmetschen?
Sprache wird zu Text. So funktioniert das.
Schriftdolmetscher:innen von Pro Audito schreiben simultan mit, was gesprochen wird. Entweder online oder präsent vor Ort. Sie als Kund:in lesen die Mitschrift vom eigenen oder vom Laptop der Schriftdolmetscher:in ab und erhalten später die elektronische Version zum Nachlesen. Bei Veranstaltungen und Präsentationen kann die Mitschrift auf eine Leinwand projiziert werden.
Die Schriftdolmetscher:innen erstellen zudem professionelle Live-Untertitel (SRT-Datei) für Ihre Videos, damit schwerhörige Menschen die gesprochenen Inhalte barrierefrei verstehen können.
Für wen ist das geeignet?
Schwerhörige, ertaubte oder gehörlose Personen mit guter Lesekompetenz können eine:n Schriftdolmetscher:in bei Pro Audito Schweiz buchen. Aber auch Arbeitgeber:innen, Schulen, Ämter, Institutionen, Behörden oder Firmen nutzen die Dienstleistung. Schriftdolmetscher:innen unterstützen zum Beispiel in der Aus- und Weiterbildung, bei Veranstaltungen, Sitzungen, bei der Untertitelung von Videos oder generell in der Kommunikation für und mit hörbehinderten Personen.
Rechtlicher Anspruch
Schriftdolmetschen ist rechtlich nicht dasselbe wie das Dolmetschen einer Fremdsprache, denn schwerhörige oder gehörlose Menschen brauchen das Schriftdolmetschen aufgrund ihrer Behinderung. Der Anspruch darauf ist gesetzlich verankert.
Fachleute von Pro Audito Schweiz
Schriftdolmetscher:innen sind Fachleute mit einer entsprechenden Weiterbildung. Verschwiegenheit, Neutralität und eine gute Vorbereitung sind selbstverständlich. Die Dolmetscher:innen unterstehen dem Ehrenkodex von Pro Audito Schweiz, der unter anderem zur Unparteilichkeit und Übersetzungsgenauigkeit verpflichtet.
Kostenübernahme
Schriftdolmetscher:inneneinsätze zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit und in der Aus- und Weiterbildung finanziert in der Regel die IV nach entsprechendem Antrag. Einsätze bei Ämtern (z.B. Gericht) und in Schulen (z.B. Elterngespräch) werden normalerweise der entsprechenden Amtsstelle bzw. der Schule verrechnet. Bei öffentlichen Anlässen oder Gesprächen mit Behörden haben Hörbehinderte einen gesetzlichen Anspruch auf eine:n Schriftdolmetscher:in, die / der von der entsprechenden Behörde gezahlt wird (Art. 14, Abs.1 BehiG).
Es ist nicht zulässig, dass schwerhörige oder gehörlose Menschen die Dolmetschereinsätze selbst bezahlen müssen
Offerte Schriftdolmetschen
Die Schriftdolmetscher:innen von Pro Audito richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Offerte. Die Voraussetzungen für einen Einsatz entnehmen Sie dem allgemeinen Merkblatt zum Schriftdolmetschen. Genauere Informationen zur notwendigen Infrastruktur finden Sie in den beiden zusätzlichen Merkblättern:
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