Kostenbeteiligung beim CI
Was zahlt die AHV / IV für ein Cochlea-Implantat?
Die Kosten für eine einseitige CI-Versorgung belaufen sich auf CHF 50’000 bis CHF 60’000 inklusive der Nachbetreuung. Bei Kindern übernimmt die IV die gesamten Kosten. Bei Erwachsenen zahlt die IV (Suva, Militärversicherung) den Prozessor, dessen Einstellungen und eine jährliche Batteriepauschale und das Hörtraining, sofern bereits Leistungen für Hörgeräte entrichtet wurden (Besitzstandwahrung für Implantationen im AHV Alter*).
Für Senior:innen, die erst im AHV-Alter implantiert werden und vorher keine Leistungen der IV bezogen haben, zahlt die AHV 75 % der Kosten des Sprachprozessors. Die Kosten für die Einstellungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Die Batterien und das Hörtraining werden in der Regel nicht übernommen. Um Menschen im AHV Alter ohne Besitzstand dennoch eine gute Nachbetreuung zu ermöglichen, hat Pro Audito Schweiz einen Fonds für CI Hörtraining im AHV Alter eröffnet, an dem sich auch die CI Hersteller Cochlear AG und MED-EL Schweiz GmbH beteiligen.
*Besitzstandgarantie für Altersrentnerinnen und Altersrentner Wurden Ihnen Hilfsmittel oder Ersatzleistungen von der IV zugesprochen, erhalten Sie diese weiterhin in gleichem Umfang, wenn Sie eine Altersrente beziehen. Dies gilt, solange Sie die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllen. (Quelle: Hilfsmittel der IV) |
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