Das Postulat 19.4380 beauftragt den Bundesrat zu prüfen, welche Anpassungen notwendig sind, damit die von der IV unterstützten Hilfsmittel dem technologischen Fortschritt entsprechen. Da der Löwenanteil der Hilfsmittel-Gesuche, die bei der IV und AHV eingehen, Hörgeräte betrifft (konkret rund 50%*) ist das Postulat äusserst relevant für Menschen mit Schwerhörigkeit.
Kommentar von Nationalrat Glättli
Der Grünen-Politiker Balthasar Glättli, der den Vorstoss mit seiner Motion (Motion Glättli 16.3880) erst möglich gemacht hat, meint dazu: «Ursprünglich habe ich das Thema aufgebracht, weil mich empörte, dass die IV im Bereich der Prothesen die neusten Hilfsmittel nur dann bezahlt, wenn sie sich wegen einer erhöhten Erwerbstätigkeit «lohnen». Ich hoffe sehr, dass die Politik Lösungen findet, damit generell Hilfsmittel auf der Höhe des technischen Fortschritts nicht nur in solchen Fällen bezahlt werden, sondern grundsätzlich immer dann, wenn sie die Inklusion voranbringen und ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen.»
Das Postulat 19.4380 wurde bereits im Jahr 2019 eingereicht. Die Beantwortung ist, unter anderem aufgrund der Corona-Beschränkungen, noch hängig. Eine Entscheidung wird im 2023 erwartet. Wir warten gespannt darauf und halten Sie auf dem Laufenden!
* Quelle: Register der IV-Sachleistungsbezüger (bezahlte Rechnungen), Hilfsmittel der IV / AHV, Stand: 21.4.2021.