„Wir müssen ungeduldig sein!“

Donnerstag, 20. April 23

Professor Markus Schefer vertritt die Schweiz im UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und kämpft für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK). 

Markus Schefer ist Professor für Staats und Verwaltungsrecht an der Universität Basel und seit Januar 2019 Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Herr Schefer, die Schweiz hat die UNO-BRK im Jahr 2014 unterzeichnet. Aber was ist die UNO-BRK überhaupt, worum geht es da?

Die Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu einer inklusiven Gesellschaft. Das heisst, die Konvention zielt darauf ab, dass die Gesellschaft auch Leute, die eine Behinderung haben, als gleichwertige Mitglieder behandelt und vollumfänglich miteinbezieht.

Dann ist also die UNO-BRK auch für Menschen mit Schwerhörigkeit relevant?

Selbstverständlich ist die Konvention für sie relevant! Weil unsere Gesellschaft weitgehend auf Menschen ausgerichtet ist, die gut hören, können schwerhörige Menschen am Leben der Gesellschaft zum Teil nur schlecht und mit Einschränkungen teilnehmen. Und entsprechend verlangt jetzt die BRK, dass die Gesellschaft diese Fokussierung auf Guthörende aufgibt und sich so organisiert, dass auch jemand der schwerhörig ist, vollumfänglich teilnehmen kann.

Gibt es Felder, in denen die Schweiz aufholen muss?

Natürlich. In der Arbeitswelt besteht zum Beispiel grosser Handlungsbedarf: Wir haben keinerlei Schutzbestimmungen für Menschen mit einer Behinderung in privaten Arbeitsverhältnissen.

In Bezug auf Schwerhörigkeit fällt mir insbesondere noch der Bereich Bildung ein: Es ist für die Lebensaussichten von schwerhörigen Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung, dass wir für gleiche Chancen sorgen. Ich denke da beispielsweise an die standardmässige Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Höranlagen. Das ist kein gewaltiger Aufwand, läuft aber in der Schweiz harzig.

Ihre Einschätzung: Was braucht es, um die Situation in der Schweiz zu verbessern und welche Rolle spielen dabei die Behindertenverbände?

Wenn wir wirklich einen Schritt vorwärts machen wollen, dann muss das ein Schritt sein, bei dem alle dabei sind. Es wäre wichtig, dass die Behindertenorganisationen sich alle gemeinsam auf Prioritäten verständigen. Ich denke, so kann es gelingen, das Ziel der Konvention zu erreichen, nämlich die Gesellschaft so zu verändern, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen offen ist. Wir müssen bedenken: Gemeinsam sind die Behinderten – immerhin rund 20 Prozent der Bevölkerung – eine sehr starke Minderheit. 

Bis wann, glauben Sie, kann die UNO-BRK umgesetzt werden?

Am Beispiel der Geschlechtergleichheit sieht man, dass solche Veränderungen eine Frage von Jahrzehnten sind – und zwar von vielen Jahrzehnten. Und so wird es auch hier sein. Aber nur weil es lange dauert, passiert es nicht von selbst. Wenn wir nicht mit Elan daran arbeiten, dann funktioniert es gar nicht. Inklusion ist kein Selbstläufer, sondern braucht grosses und konstantes Engagement. Wir dürfen also nicht den Fehler machen, „es dauert lange“ umzukehren in „wir müssen Geduld haben“. Im Gegenteil: Wir müssen ungeduldig sein! Weil sich nur dann in langer Dauer etwas in die richtige Richtung entwickelt.

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Inklusionsinitiative

Mit der Inklusionsinitiative bündeln die Behindertenverbände der Schweiz ihre Kräfte.  Ziel ist, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung zu verankern. Lesen Sie hier mehr über die Inklusionsinitiative.

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