Wie hilft die IV bei der Arbeitsplatzerhaltung?

Mittwoch, 26. Oktober 22

Frau am Computer macht sich Sorgen

Wer sich aus gesundheitlichen Gründen Sorgen um seinen Arbeitsplatz macht, sollte sich an die IV wenden.

Nach einer Tumorentfernung liegt Hans Schmids Hörvermögen auf beiden Ohren unter 50%. Der Familienvater macht sich Sorgen – nicht nur um seine Gesundheit, sondern auch um seinen Job. «Ich frage mich, wie lange ich noch meiner Arbeit nachgehen kann», äussert er seine Ängste gegenüber der Neutralen Hörberatung  (NHB). «Dem HR habe ich meine Situation bereits geschildert. Sollte ich mich jetzt an die Invalidenversicherung (IV) wenden? Und welche Möglichkeiten gibt es, meinen Arbeitsplatz so lange wie möglich zu behalten?». Berechtige Fragen.

Früherfassung und Frühintervention

Die NHB gibt Antworten: Gut ist, dass Herr Schmid das Thema schon beim HR deponiert hat. Der nächste Schritt ist nun die frühzeitige Anmeldung bei der IV zur Arbeitsplatzerhaltung. Das passiert am besten direkt mit dem HR zusammen – der aktuelle Arbeitgeber wird ohnehin in den Prozess involviert. Zuständig ist die IV-Stelle des Wohnkantons. Mögliche Massnahmen, die die IV im Rahmen der sogenannten «Frühintervention» anbietet sind beispielsweise:

  • Eine Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Die Suche nach einer passenden neuen Stelle oder Beratung, um die bisherige Stelle zu erhalten

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