UNO-Behindertenrechtskonvention – Dafür kämpfen wir!

Dienstag, 15. Februar 22

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO), Behindertenrechtskonvention (BRK). Die Konvention wurde von der Schweiz ratifiziert und ist seit  2014 in Kraft. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Ausgangslage

Der UNO-Ausschuss wird die Umsetzung der BRK in der Schweiz in seiner  Session vom 7. bis 25. März 2022 überprüfen. Die Schweiz musste bereits jetzt, die in der sog. «List of Issues» aufgeworfenen Fragen beantworten. Unter anderem anhand dieser Antworten wird der UNO-Ausschuss Empfehlungen zuhanden der Schweiz «Concluding Observations» verabschieden. Darin hält er fest, inwiefern und in welchen Bereichen die Konvention in der Schweiz umgesetzt ist und wo Massnahmen zu ergreifen sind.

Handlungsbedarf

Viele der Verpflichtungen sind häufig zu offen und allgemein formuliert. Ebenfalls wird immer wieder versäumt, den Verpflichtungen zeitgerecht und umfassend nachzukommen. In der Schweiz sind für die Umsetzung der UNO-BRK der Bund, die Kantone und die Gemeinden zuständig. Dies führt dazu, dass die Umsetzung regional sehr unterschiedlich ist.

Unserer Forderungen für eine bessere Inklusion schwerhöriger Menschen in der Schweiz:

 

1. Barrierefreiheit

Barrierefreiheit muss in öffentlichen Gebäuden, genauso wie in privaten Institutionen, dem Arbeitsplatz und dem öffentlichen Verkehr gewährleistet werden. Dazu gehören funktionstüchtige Höranlagen, barrierefreie Kommunikationssysteme, Hilfsmittel am Arbeitsplatz, wie auch visuelle Informations- und Alarmsysteme.

2. Zugang zu Hörgeräten, Hilfsmitteln und Assistenz.

Hörgeräte, Hilfsmittel und Assistenz sollen Menschen mit einer Schwerhörigkeit unabhängig von Job, AHV/IV oder finanziellen Mitteln niederschwellig zugänglich sein.

3. Zugänglichkeit von Informationen und Medien.

Informationen zu Nachrichten, politischem Geschehen und Kultur soll sichergestellt werden. Der konsequente Einsatz von Untertiteln, der Verzicht auf Hintergrundmusik, sowie ein gut sichtbarer Mund in Berichterstattungen sind unabdingbar.

4. Partizipation

Die Stimme von Menschen mit einer Schwerhörigkeit soll in politischen Prozessen ein grösseres Gewicht erhalten, speziell bzgl. dem Abbau von Barrieren.

 

Weitere Informationen

− Bericht zum Handlungsbedarf – Inclusion Handicap

– Erster Bericht der Schweizer Regierung über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

– Studie: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)

– Studie Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich (ZHAW)

 

– Demonstration am 09. März 2022 – 12.45 – Bern, Waisenhausplatz

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