Zum zweiten Mal haben Vertreter des BAG mit Pro Audito Schweiz und der Stiftung A Capella zum Thema „transparente Masken“ konferiert (über die erste Telefonkonferenz haben wir berichtet).
Die gute Nachricht: Der Bund nimmt das Anliegen der Schwerhörigen ernst und sichert zu, das Thema bei einem nächsten Point de presse mit auf die Agenda zu setzen, um die Öffentlichkeit entsprechend zu sensibilisieren. Die COVID-19-Verordnung besondere Lage sieht Ausnahmen von der Maskentragpflicht vor. In den Erläuterungen soll ausdrücklich festgehalten werden, dass die Hörbeeinträchtigten als Gruppe erwähnt werden, deren „Gegenüber von der Tragpflicht teilweise dispensiert“ wird – dies natürlich mit entsprechendem Abstand.
Auf der To-do-Liste steht weiterhin: Die Beschaffung von durchsichtigen Masken. Diese verläuft harzig. Ausfuhrverbote aus dem Ausland verhinderten bislang eine Beschaffung durch das BAG. Pro Audito Schweiz fordert hier nachdrücklich weiteres Engagement und liefert erneut eine Liste mit Masken, die aus unserer Sicht prüfenswert sind. Wir bleiben dran!