Teilrevision BehiG: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Montag, 13. März 23

Unter dem Druck der Behindertenverbände will der Bundesrat die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzlich verbessern. Von der Teilrevision des BehiG sollen auch Menschen mit Schwerhörigkeit profitieren.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit 19 Jahren in Kraft. Wie die Erfahrungen aber zeigen, geht nicht nur die Umsetzung schleppend voran, sondern hat das Gesetz auch Lücken, die mit einer Teilrevision nun – zumindest teilweise – geschlossen werden sollen. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Schutz für alle Arbeitnehmenden
Das geltende BehiG enthält nur Bestimmungen mit Bezug auf den Bund als Arbeitgeber. Durch die Teilrevision sollen Menschen mit Behinderungen neu auch in privaten Arbeitsverhältnissen besser vor Diskriminierungen geschützt werden.

Anpassung der Dienstleistungen
Private Unternehmen sollen zudem neu verpflichtet werden, ihre Dienstleistungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Heute schützt das BehiG Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich nur vor böswilliger und absichtlicher Ausgrenzung.

Anerkennung der Gebärdensprache
Ebenfalls Gegenstand der Teilrevision ist die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen. Sie sind für zehntausend gehörlose Personen in der Schweiz eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem und zum Kulturleben.

 

Pro Audito Schweiz begrüsst die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie wird aber nicht alle Probleme aus der Welt schaffen. Gerade gehörlose und hörbehinderte Arbeitnehmende müssen nicht nur vor Diskriminierung geschützt, sondern auch in ihrer Karriere gefördert werden. Sie sind in Führungsfunktionen deutlich untervertreten, wie eine Schweizer Arbeitsmarktstudie (2020) zeigen konnte.

 

Inklusion in die Bundesverfassung!
Praktisch alle Behindertenverbände der Schweiz sind sich einig: Es braucht den Druck einer Eidgenössischen Volksinitiative, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Verfassungsebene zu verankern. Deshalb wurde kürzlich die gemeinsame Lancierung der Inklusionsinitiative beschlossen mit dem Ziel, den Kantonen den klaren Verfassungsauftrag zu geben, die Gleichstellung umzusetzen. Der neue Artikel in der Bundesverfassung verlangt ausdrücklich eine bessere Versorgung mit personeller und technischer Assistenz. – Lesen Sie hier mehr über die Inklusionsinitiative.
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