So wird das nichts mit der Gleichstellung!

Donnerstag, 04. April 24

Die angekündigte Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) soll auch für Menschen mit Schwerhörigkeit Verbesserungen bringen. Aber der Ende 2023 vorgelegte Entwurf greift nach Meinung von Pro Audito und anderer Behindertenverbände deutlich zu kurz.

Das Vernehmlassungsverfahren für den vorgelegten Entwurf läuft bis am 5. April 2024. Pro Audito hat Anpassungsvorschläge erarbeitet und eine Stellungnahme beim Bundesrat eingereicht. In der Stellungnahme geht Pro Audito auf verschiedene Kritikpunkte ein, die für Menschen mit Schwerhörigkeit besonders wichtig sind. Darüber hinaus verweisen wir auf die Vernehmlassungsantworten unserer Dachorganisationen Inclusion Handicap, Pro Infirmis und Agile, bei denen wir Mitglied sind.

Was fordern die Verbände?

Der Entwurf geht nicht weit genug, klammert wichtige Bereiche – namentlich den ÖV – aus und muss überarbeitet werden. Es braucht konkrete Massnahmen, um den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Zum Beispiel eine Anpassung der IV-Leistungen: mehr persönliche und technische Assistenz und mehr Schrift- und Gebärdendolmetschen bei der Arbeit. Zudem wäre ein generelles Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen durch private Dienstleister sinnvoll, wie es in einigen Kantonen heute schon gilt. Weil das bisher geltende BehiG in Bezug auf die Barrierefreiheit im ÖV nicht umgesetzt wird, braucht es ausserdem weitere Regulierungsmassnahmen seitens der Gesetzgebung.

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