Sehr geehrter Bundesrat, bitte denken Sie an die Untertitel!

Dienstag, 30. Januar 24

Die Vernehmlassung für eine  Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) läuft bis zum 1. Februar. Weil die geplante Teilrevision Auswirkungen auf die Barrierefreiheit des Fernsehprogramms der SRG – konkret die Untertitelung – haben könnte, bezieht Pro Audito Position und schickt eine Stellungnahme an den Bundesrat.

Zum Hintergrund: Der Bundesrat hat die Halbierungsinitiative zwar abgelehnt, will aber die Medien-Abgabe für Haushalte schrittweise auf 300 CHF pro Jahr senken und bestimmte Unternehmen ganz von der Gebühr befreien. Was für Sie als Abgaben-Zahler:in zunächst einmal gut klingt, könnte gravierende Folgen für Menschen mit Schwerhörigkeit haben.

Die Untertitel sind in Gefahr

Die SRG finanziert sich hauptsächlich durch die Abgaben für Radio und Fernsehen. Insbesondere die Kosten der Aufbereitung der Sendungen für hörbehinderte Menschen werden vollumfänglich aus der Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlt. „Es ist also davon auszugehen, dass Sparmassnahmen seitens der SRG auch die Accessibility-Dienste tangieren“, sagt Pro Audito Präsident Georg Simmen. „Das wäre eine Katastrophe – wir arbeiten schliesslich gemeinsam mit den anderen Sinnesbehindertenverbänden und der SRG seit Jahren erfolgreich daran, die Untertitelungsquote im Schweizer Fernsehen auszubauen.“

Ohne Untertitel keine Teilhabe

Für Menschen mit Schwerhörigkeit ist das Fernsehprogramm der SRG äussert relevant. Private TV-Sender untertiteln oft nicht und Audioformate sind für Hörbehinderte nicht zugänglich. Dass die Untertitelung von TV-Sendungen DAS zentrale Hilfsmittel für Menschen mit Schwerhörigkeit ist, hat eine Umfrage zur Barrierefreiheit  die Pro Audito im vergangenen Jahr durchgeführt hat, noch einmal deutlich gezeigt.

Die vom Bundesrat vorgesehenen Sparmassnahmen gefährden deshalb die gesellschaftliche Teilhabe von schwerhörigen Menschen erheblich. Im Interesse der Menschen mit Schwerhörigkeit bitten wir den Bundesrat, der SRG weiterhin die Mittel zu sichern, welche für ein barrierefreies Programmangebot notwendig sind.

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