Etappensieg auf dem Weg zur Chancengleichheit: Die IV übernimmt ab 2025 die Kosten für Schriftdolmetschen bei Bewerbungsgesprächen.
Nach der dringend nötigen Einführung der Jahrespauschale (wir haben berichtet) ist beim Thema Schriftdolmetschen ein weiterer Schritt in Richtung Chancengleichheit getan: Bisher hat die IV Dolmetschdienste, wie zum Beispiel das Schrift- oder Gebärdendolmetschen, nur für Menschen mit einer bestehenden Anstellung bzw. einer Arbeitsplatzverfügung bezahlt. Das ändert sich im neuen Jahr. Ab dem 1. Januar 2025 werden Dolmetschdienste auch für Personen ohne Einkommen und ohne Arbeitsvertrag gezahlt. Das betrifft vor allem Bewerbungsgespräche, Schnuppertage oder Praktikumsplätze.
Ein Schritt in die richtige Richtung
„Die neue Regelung macht den Einstieg in den Job für Menschen mit Schwerhörigkeit, die auf das Schriftdolmetschen angewiesen sind, leichter, bzw. überhaupt erst möglich. Das bedeutet mehr Fairness beim Bewerbungsprozess“, freut sich Jessica Feurer, Speech-to-Text-Verantwortliche bei Pro Audito Schweiz.
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Für die Finanzierung sind auch weiterhin die kantonalen IV-Stellen verantwortlich. Weitere Informationen und einen Musterbrief für die Antragsstellung finden Sie hier. Eine Schriftdolmetscherin können Sie hier direkt online bestellen.
Das vollständige Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) mit der entsprechenden Ergänzung bei Artikel 9 der Hilfsmittelverordnung können Sie hier einsehen: Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung