Schriftdolmetschen im Beruf: Wer zahlt im AHV-Alter?

Donnerstag, 17. August 23

In Zeiten von Fachkräftemangel und steigender Lebenserwartung geht längst nicht jede:r Berufstätige mit Erreichen des AHV-Alters auch wirklich in den Ruhestand. Beispiel Patrick Baumann. Der 66-jährige Produktionsleiter arbeitet im Teilzeitpensum mit einem befristeten Arbeitsvertrag weiter.

Herr Baumann ist, um bei Sitzungen alles verstehen zu können, auf eine:n Schriftdolmetscher:in angewiesen. Seit Jahren bekommt er für diese so genannte „Dienstleistung Dritter“ finanzielle Unterstützung von der IV. Problem: Die zuständige IV-Stelle lehnt eine weitere Kostengutsprache mit der Begründung ab, das Renteneintrittsalter sei nun erreicht. Ist die IV-Stelle im Recht?

Bei Besitzstand zahlt die IV weiter

Unsere Nachfrage beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ergibt: Wenn eine Person mit Schwerhörigkeit über das Rentenalter hinaus lohnmässig genügend erwerbstätig bleibt, kann das Schriftdolmetschen auch weiterhin finanziert werden. Denn im Rahmen des Besitzstandes besteht solange Anspruch auf die im IV-Alter zugesprochene Leistung, wie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Im Fall von Patrick Baumann bedeutet das: Nur weil er das AHV-Alter erreicht hat, besteht kein Grund, die Kostengutsprache zu kappen. Die IV-Stelle lenkt ein und Herr Baumann kann nun wieder Schriftdolmetscher:innen für berufliche Einsätze buchen.

Aber Achtung!

Der Anspruch besteht tatsächlich nur für die im IV-Alter zugesprochene Leistung. Wer also zum Beispiel im beruflichen Kontext eine:n Schriftdolmetscher:in braucht, kann nach Eintritt des AHV-Alters nicht die Betreuung der Enkelkinder oder einen anderen Aufgabenbereich als Begründung für einen Schriftdolmetsch-Einsatz anführen.

Haben Sie weitere Fragen zum Besitzstand oder zu den Leistungen der IV / AHV? Die Neutrale Hörberatung hilft gerne weiter.

Übrigens: Auch schwerhörige Menschen in der Ausbildung / im Studium können eine:n Schriftdolmetscher:in buchen: Hier geht’s zum Online-Bestellformular

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