ORL-Expertisen bei Hörgeräte-Wiederversorgung: neu freiwillig für Personen im AHV-Alter

Donnerstag, 14. Mai 20

 

Bislang mussten alle Personen im AHV-Alter, die ihren gesetzlichen Anspruch nach einer neuen Hörgeräteversorgung nach fünf Jahren einlösen wollten, sich einer Expertise durch einen ORL-Arzt unterziehen.

Diese Expertise ist für Personen im AHV-Alter (ab 64/65jährig) ab sofort nicht mehr obligatorisch, sondern kann neu freiwillig gemacht werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung empfiehlt diese alle rund 5 Jahre wiederkehrenden ORL-Expertisen jedoch weiterhin aus folgenden Gründen:

–       Evaluation, ob eine Operation oder andere Therapie als eine Hörgeräteversorgung sinnvoll sein könnte

–       Abklärung bezüglich eines Cochlea Implantats oder einer knochenverankerten Hörhilfe

–       Durchführung einer ärztlichen Ohrreinigung

Bei einer Wiederversorgung finanziert die AHV den Besuch beim ORL-Experten weiterhin.

Die neue Regelung gilt nur für Personen im AHV-Alter, auch für solche mit Besitzstandwahrung. Für Personen im IV-Alter ist die Expertise weiterhin obligatorisch. Ebenfalls keinen Einfluss hat die neue Regelung für alle Erstversorgungen; hier ist die Expertise durch einen ORL-Arzt weiterhin vorgeschrieben.

Haben Sie Fragen? Unsere neutrale Hörberatung hilft Ihnen gerne weiter.

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