Maskenvergütung für EL-Bezüger:innen

Dienstag, 09. Februar 21

Gut zu wissen: Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, bekommt die Kosten für Masken zum Schutz vor dem Coronavirus vergütet. Das BSV empfiehlt den kantonalen Sozialämtern, die Masken im Rahmen der Vergütung von so genannten Krankheitskosten zu übernehmen.  Diese Empfehlung, die bereits im Juli 2020 ausgesprochen wurde, gilt auch nach dem Inkrafttreten der EL-Reform per Januar 2021.

Was sind Ergänzungsleistungen?

Die EL greifen, wenn die Unterstützung durch AHV / IV nicht reicht. Auf der Sozialversicherungswebsite heisst es: „Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.“

Laut dem „Beobachter“ hat sich der Bezug von Ergänzungsleistungen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt.

Weitere News