Maskenpflicht angepasst gegenüber Menschen mit einer Hörbehinderung

Freitag, 30. Oktober 20

Die Interventionen von Pro Audito Schweiz und der Stiftung A Capella beim BAG tragen Früchte. Die Behörden zeigen zunehmend Verständnis für die Alltagsprobleme von Menschen mit einer schweren Hörbehinderung.

Speziell freuen wir uns über die ausdrückliche Nennung der Hörbehinderung in der Regelung für maskentragendes Personal und maskentragende Begleitpersonen. Diese dürfen die Maske abnehmen, wenn sie zu Menschen mit einer Hörbehinderung sprechen, damit diese besser verstehen und von den Lippen lesen können. Selbstverständlich unter möglichster Wahrung des Abstandhaltens.

Damit Personen mit einer Hörbehinderung zu erkennen sind, haben wir eine Maske mit entsprechender Aufschrift kreiiert, welche in rund 6 Woche bei Pro Audito eintreffen wird und bestellt werden kann.

Wörtlich formulieren die aktuellen Erläuterungen zur Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie: «Zu Zwecken einer erforderlichen Kommunikation mit Menschen mit einer Behinderung (z.B. Hörbehinderung, kognitive Beeinträchtigung, Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit) können insbesondere das Personal oder Begleitpersonen die Maske selbstverständlich abnehmen.» Diese Anpassung ist umso willkommener, als wir wohl noch länger auf transparente Masken werden warten müssen. Diese lassen sich offenbar nicht so einfach aus dem Ausland beschaffen.

Erläuterungen_Covid-19-Verordnung_besondere_Lage_letzte_Aktulalisierung

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