Jahrespauschale Schriftdolmetschen: Wann ist es (endlich) so weit?

Mittwoch, 18. Januar 23

Adieu Monatspauschale, hiess es Ende März 2022, als der Ständerat – und damit die zweite Instanz – die Motion 21.3452 «Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten» gutgeheissen hat (wir haben berichtet). Aber wann tritt die neue Regelung endlich in Kraft? Wohl nicht in diesem Jahr, wie viele Menschen mit Schwerhörigkeit, die auf das Schriftdolmetschen angewiesen sind, gehofft hatten. 

Petra Kern, Leiterin der Abteilung Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap weiss: „Unsere Nachfrage beim BSV hat Folgendes ergeben: Nachdem die Motion 21.3452 im März 2022 vom Ständerat als Zweitrat angenommen wurde, reichte die Vorlaufzeit für die notwendige Verordnungsänderung nicht mehr aus, um die Motion per 1. Januar 2023 umzusetzen. Es ist nun eine Umsetzung per Januar 2024 geplant.“

Kurz zusammengefasst: Darum geht es

Das neue «Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten» wird eine wichtige Änderung bringen. Und zwar ein flexibles Jahresbudget anstelle einer fixen Monatspauschale, die verfällt, wenn sie nicht ausgeschöpft wurde. Von dieser Änderung profitieren alle, die beruflich das Schriftdolmetschen nutzen.

Schade, dass es für die Umsetzung im 2023 nicht gereicht hat. Unsere Schriftdolmetschen-Kund:innen müssen jetzt ein weiteres Jahr überbrücken. Pro Audito setzt sich darüber hinaus weiterhin dafür ein, dass die Limite gänzlich fällt, damit barrierefreie Inklusion am Arbeitsplatz (übrigens auch eines der Ziele der Inklusionsinitiative) für Menschen mit Schwerhörigkeit leichter möglich wird.

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