Menschen mit einer Hörbehinderung haben im Büroraum akustisch, baulich und hinsichtlich der technischen Ausstattung andere Bedürfnisse. Welche gesetzlich verankerten Rechte haben Betroffene, um die Integration in den Arbeitsmarkt möglich zu machen?
Arbeitsgesetz
Sowohl für private wie auch für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse gelten grundsätzlich die Vorschriften über den Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes (ArG). Gemäss Art. 6 ArG hat der Arbeitgeber die Pflicht, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Was heisst das in der Praxis?
Als Orientierungshilfen existieren gesetzliche Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz und Richtlinien für den Umgang mit Schall in Grossraumbüros. Im Art. 22 ArGV werden zum Beispiel generelle Schallpegel-Richtwerte festgehalten, die für unterschiedliche Tätigkeiten im Grossraumbüro als Wegleitung gelten. Auch werden dort Empfehlungen für die Grundrissgestaltung, Zonierung der Büros, Bau- und raumakustische Massnahmen abgegeben, die die Schallausbreitung minimieren sollen.
Und was sagt das Behindertengleichstellungsgesetz? Lesen Sie mehr im aktuellen dezibel.