Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz BehiG müsste der öffentliche Verkehr bis 2023 hindernisfrei zugänglich sein. Diese Frist wird von den Transportunternehmen nicht eingehalten.
Das BehiG trat am 1. Januar 2004 in Kraft. 20 Jahre Zeit gab man dem öffentlichen Verkehr, um die nötigen Anpassungen zur Barrierefreiheit vorzunehmen. Leider ist das Resultat nicht zufriedenstellend, auch für Menschen mit Schwerhörigkeit nicht: Die Ansagen an den Haltestellen und in den Fahrzeugen sind nicht überall schriftlich vorhanden oder klar verständlich. Die HöV, die von den Verbänden Pro Audito Schweiz, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS und Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos getragen wird, fordert die Transportunternehmen auf, die bestehenden Lücken zu schliessen.
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Der öffentliche Verkehr ist für Menschen mit Hörbehinderungen noch lange nicht barrierefrei (PDF)
Die Fachkommission «Hörbehinderte im öffentlichen Verkehr» (HöV) Die Fachkommission «Hörbehinderte im öffentlichen Verkehr» besteht seit 2015 und wird zu gleichen Teilen von Pro Audito Schweiz, dem Schweizerischen Gehörlosenbund und dem Schweizerischen Hörbehindertenverband Sonos getragen. Forom Écoute engagiert sich ebenfalls in der HöV. Die HöV berät Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in punkto Barrierefreiheit für Menschen mit einer Hörbehinderung und engagiert sich in den drei SBB-Fachgruppen «Kundeninteraktion», «Rollmaterial» und «Bahnhof». Denn: Menschen mit Behinderungen haben gemäss Behindertengleichstellungsgesetz das Recht, den öffentlichen Verkehr selbstbestimmt zu nutzen. |