FV-Dosto: Inclusion Handicap zieht Beschwerde weiter

Donnerstag, 10. Januar 19

Der neue Fernverkehr-Doppelstockzug (FV-Dosto) der SBB entspricht nicht dem Behindertengesetz. Inclusion Handicap geht darum vor Bundesgericht.

Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Fernverkehr-Doppelstockzuges (FV-Dosto) der SBB an das Bundesgericht weiter. Die neuen Züge entsprechen nicht dem Behindertengesetz und sind somit gesetzeswidrig.

Gleichzeitig wehrt sich Inclusion Handicap gegen die horrenden Parteientschädigungen von insgesamt 250’000 Franken. Kaum eine NGO könne sich derartige Verfahren leisten, womit die Absicht des Gesetzgebers – die Interessenverbände sollen die Umsetzung des Gesetzes überwachen und im Einzelfall mit einer Beschwerde korrigierend eingreifen – faktisch torpediert wird.

Weitere Details lesen Sie in der Medienmitteilung von Inclusion Handicap..

 

Weitere News