Endlich: Mehr Selbstbestimmung für Schriftdolmetschen im Beruf!

Montag, 04. Dezember 23

Es ist soweit: Die Monatspauschale für Schriftdolmetschen im beruflichen Umfeld wird in eine Jahrespauschale umgewandelt – und zwar per 1. Januar 2024. 

Adieu Monatspauschale, hiess es Ende März 2022, als der Ständerat – und damit die zweite Instanz – die Motion 21.3452 «Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten» gutgeheissen hat (wir haben berichtet). Im kommenden Januar tritt die neue Regelung nun endlich in Kraft.

Was bedeutet das?

Das neue «Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten» wird eine wichtige Änderung bringen. Und zwar ein flexibles Jahresbudget anstelle einer fixen Monatspauschale. Von dieser Änderung profitieren alle, die beruflich das Schriftdolmetschen nutzen, denn sie können die Einsätze für Schriftdolmetschen flexibler den beruflichen Anforderungen anpassen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie von der neuen Jahrespauschale profitieren möchten?

Sollten Sie Anfang 2024 noch keine neue Verfügung für Dienstleistungen Dritter mit einer Jahrespauschale erhalten haben, erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen IV-Stelle nach dem weiteren Vorgehen.

Pro Audito freut sich mit allen Schriftdolmetschen-Kund:innen über die neue Auszahlungsregelung. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein, dass die Limite gänzlich fällt, damit barrierefreie Inklusion am Arbeitsplatz (übrigens auch eines der Ziele der Inklusionsinitiative) für Menschen mit Schwerhörigkeit leichter möglich wird.

Sie haben noch Fragen zur neuen Jahrespauschale? Melden Sie sich gerne: schriftdolmetschen@pro-audito.ch

 

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