Endlich: Flexibilisierung der IV-Kostenübernahme bei Einsätzen von Schriftdolmetschenden!

Donnerstag, 17. Juni 21

Immer wieder sorgte sie für Diskussionen: Die Monatspauschale für Einsätze von Schriftdolmetschenden im beruflichen Alltag. Nun ist ein erster wichtiger Schritt Richtung Flexibilisierung erfolgt: Die Motion «Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung» wurde am 16. Juni 2021 vom Nationalrat gutgeheissen und geht nun in den Ständerat.

Nationalratssaal

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Die Motion sieht vor, dass der starre Beitrag von derzeit maximal CHF 1’793.- pro Monat in einen Jahresbeitrag umgewandelt wird. Schrift- und auch Gebärdensprachdolmetscher, sowie mobilitätsunterstützenden Dienstleistungen können während der Berufsausübung mit der Anpassung flexibler eingesetzt werden. Mit einer Änderung des monatlichen Abrechnungssystems hin zu einem jährlichen Modell werden darüber hinaus Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung dazu befähigt, die zur Verfügung stehenden Mittel selbst zu verwalten, auf die Anforderungen der Arbeitswelt zu reagieren und die monatlich unterschiedliche Arbeitsbelastung, wie auch persönliche Umstände besser zu berücksichtigen.

Die Annahme der Motion 21.3452 im Nationalrat ist für Menschen mit einer Schwerhörigkeit, für Gehörlose und auch Sehbehinderte ein längst überfälliger Schritt. Für alle, die auf IV-Beiträge für berufliche Einsätze angewiesen sind, bietet die Anpassung des Modells nicht nur mehr Flexibilität im Alltag, die Anpassung ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und barrierefreie Inklusion im Arbeitsumfeld.

Opposition kam jedoch von der SVP. Sie bekämpfte die Annahme der Motion und stellte sich einmal mehr uneinsichtig gegen die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung. Drücken wir die Daumen, dass nun bald auch der Ständerat der längst erhofften und dringend notwendigen Änderung zustimmt.

Mehr Informationen zur Motion 21.3452 finden Sie auf der Seite des Parlaments.

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