Haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität im ÖV? «Ja», sagt das Bundesgericht in seinem Urteil zum neuen Doppelstockzug der SBB.
Die neuen Dosto-Züge (Doppelstockzüge) der SBB verletzen das geltende Behindertengesetz. Inclusion Handicap ist deshalb mit einer Beschwerde bis vor Bundesgericht gegangen und hat nun in einem zentralen Streitpunkt Recht bekommen: Die SBB müssen den autonomen Zugang für Menschen mit einer Gehbehinderung bei allen Eingängen in den Dosto-Zug garantieren (und nicht nur bei einem Eingang pro Zug). Die SBB und das Bundesamt für Verkehr BAV sind in der Pflicht, die Ein- und Ausstiegszone neu zu überprüfen.
Ein Urteil mit Signalwirkung – Freude bei unserer Fachkommission HöV
Das Bundesgericht setzt mit seinem Urteil ein klares Zeichen dafür, dass die öffentlichen Verkehrsmittel für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Zudem bestätigt es das Verbandsbeschwerderecht als ein Kontrollinstrument im öffentlichen Interesse. Dies stärkt auch die von Pro Audito Schweiz mitgetragene Fachkommission Hörbehinderte im öffentlichen Verkehr (HöV). Die HöV ist Mitglied des SBB Behindertenbeirates und setzt sich dafür ein, dass die Bedürfnisse von Menschen mit einer Hörbehinderung im ÖV ernst genommen werden.
Weckruf am 9. März 2022
Trotz des zentralen Erfolges bedauern wir, dass das Bundesgericht ganze sieben weitere Beschwerdepunkte abgewiesen hat. Die Dosto-Züge bleiben für viele Menschen mit Behinderungen ein Problem, speziell bei Seh- und Hörbehinderungen. Umso wichtiger ist es, den Druck aufrechtzuerhalten. Eine Chance dazu bietet sich am 9. März. Inclusion Handicap organisiert eine Weckruf-Aktion in Bern, damit die UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz endlich umgesetzt wird. Hier erfahren Sie mehr dazu.