Dazugehören! Demonstration – UNO-Behindertenrechtskonvention

Donnerstag, 17. Februar 22

09. März 2022 – 12.45 – Bern, Waisenhausplatz

Wir treffen uns entweder direkt auf dem Waisenhausplatz – Pro Audito erkennt man an den türkisfarbenen Ballonen – oder um 12.15 bei der IGGH Interessensgemeinschaft, Belpstasse  24, 3007 Bern. 

Kämpfen Sie mit uns, um gehört zu werden.

Am 09. März 2022 versammeln wir uns gemeinsam und lautstark auf dem Berner Waisenhausplatz. Gemeinsam mit anderen Organisationen, setzen wir ein Zeichen und machen Druck, damit die Behindertenrechtskonvention in der Schweiz endlich umgesetzt wird!

Mit der Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

 

Dazugehören! Menschen mit einer Schwerhörigkeit haben ein Recht auf Inklusion.

Obwohl die UNO-BRK Verpflichtungen verbindlich sind, ist ihre Umsetzung in der Praxis oft holprig. Schwerhörige haben in vielen Bereichen des Alltags mit bedeutenden Einschränkungen und Barrieren zu kämpfen. Beispielsweise hat sich der barrierefreie Zugang zu Informationen mit der Maskenpflicht und fehlenden Untertiteln in den Medien mittlerweile verbessert, aber dennoch ist er häufig nicht gegeben. Nicht nur während der Pandemie lauern Barrieren, sondern ebenfalls im Job oder bei einfachen Dingen, wie z. B. einem Arztbesuch. Mehrere Studien bestätigen den klaren Handlungsbedarf.

Unserer Forderungen für eine bessere Inklusion schwerhöriger Menschen in der Schweiz:

 

1. Barrierefreiheit

Barrierefreiheit muss in öffentlichen Gebäuden, genauso wie in privaten Institutionen, dem Arbeitsplatz und dem öffentlichen Verkehr gewährleistet werden. Dazu gehören funktionstüchtige Höranlagen, barrierefreie Kommunikationssysteme, Hilfsmittel am Arbeitsplatz, wie auch visuelle Informations- und Alarmsysteme.

2. Zugang zu Hörgeräten, Hilfsmitteln und Assistenz.

Hörgeräte, Hilfsmittel und Assistenz sollen Menschen mit einer Schwerhörigkeit unabhängig von Job, AHV/IV oder finanziellen Mitteln niederschwellig zugänglich sein.

3. Zugänglichkeit von Informationen und Medien.

Informationen zu Nachrichten, politischem Geschehen und Kultur soll sichergestellt werden. Der konsequente Einsatz von Untertiteln, der Verzicht auf Hintergrundmusik, sowie ein gut sichtbarer Mund in Berichterstattungen sind unabdingbar.

4. Partizipation

Die Stimme von Menschen mit einer Schwerhörigkeit soll in politischen Prozessen ein grösseres Gewicht erhalten, speziell bzgl. dem Abbau von Barrieren.

 

Mehr Informationen zum Hintergrund

und www.zurecht.ch

 

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