Die AHV-Reform kommt mit schnellen Schritten auf uns zu. Von 2024 bis 2028 wird das AHV-Alter für Frauen in vier Etappen auf 65 Jahre angehoben.
Sie stehen als Frau kurz vor der Pensionierung und fragen sich, ob Sie allenfalls eine Hörminderung haben und Hörgeräte brauchen könnten? Dann bedenken Sie, dass die AHV und die IV unterschiedliche Kostenbeiträge an die Hörgeräteversorgung leisten. Sobald Sie das ordentliche Pensionsalter erreichen, gelten die Konditionen der AHV, davor diejenigen der IV.
Pauschvergütungen der IV
Die IV zahlt höhere Beiträge an die Versorgung mit Hörgeräten als die AHV. Zudem beteiligt sie sich im Unterschied zur AHV an den Batterie- und den Reparaturkosten.
Unsere Empfehlung
Beantragen Sie eine Kostenbeteiligung besser vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Denn: Sie erhalten sowohl bessere Konditionen und es gilt zudem die Besitzstandwahrung. Das heisst, Sie kommen auch als AHV-Bezügerin noch in den Genuss der IV-Leistungen.
Die Umsetzung der AHV-Reform
Frauen mit Jahrgang 1960, die im nächsten Jahr 64 Jahre alt werden, sind von der Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters noch nicht betroffen. Ab dem Jahr 2025 erhöht sich das AHV-Alter der Frauen in vier Etappen um jeweils drei Monate pro Jahr:
Jahr | AHV-Alter der Frauen | Jahrgang der Frauen |
2024 | 64 Jahre | 1960 |
2025 | 64 Jahre und 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre und 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre und 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | 1964 |
Was zahlen AHV und IV bei Hörverlust?
Unsere Tabelle gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die Kostenbeteiligungen der Sozialversicherungen im Falle eines Hörverlustes.