Kennen Sie das: Jemand will Ihnen etwas verkaufen, das Sie eigentlich gar nicht brauchen. Das ist kein Verbrechen, sondern in der freien Marktwirtschaft gang und gäbe. Deshalb sollten Sie auch beim Hörgerätekauf genau hinschauen. Wie Fabiana Bernardi*…
Teure Geräte
Bernardi hört nicht mehr so gut wie früher. Also geht sie zum Hörtest und bekommt bestätigt: «Ja, Sie haben einen Hörverlust» und «Ja, Sie brauchen Hörgeräte».
Das Audiogramm, das man ihr vorlegt, versteht sie nicht. Den Preis der angebotenen Hörgeräte dagegen schon: Fr. 6500.- steht unter dem ersten Angebot, Fr. 7400.- unter dem zweiten. «Oha», denkt Bernardi. Das ist weit mehr, als sie erwartet hat. Irritiert wendet sie sich an die Neutrale Hörberatung von Pro Audito und fragt, ob sie einen Zustupf von der AHV beantragen könne. Hörberaterin Claudia Bisagno muss das leider verneinen: «Die AHV-Pauschale gibt es erst ab einem beidseitigen Gesamthörverlust von 35 Prozent. Bernardi hat aber einen beidseitigen durchschnittlichen Hörverlust von 24,5 Prozent.“ Das wirft die Frage auf, ob für einen solch geringen Hörverlust tatsächlich Premiumgeräte von über Fr. 7000.- die sinnvollste Option sind?
Unübersichtliche Offerte
Und noch etwas: Um Bernardi eine fundierte Aussage über die Offerten machen zu können, muss die Hörberaterin ganz genau hinschauen: «Die gesamte Offerte setzt sich aus Einzelpositionen zusammen, die mit vom Akustiker eigens erfundenen Begriffen bzw. Zahlen bezeichnet sind, eine – sonst übliche – METAS-Nummer fehlt. Ob für diese Hörgeräte überhaupt ein AHV-Beitrag erhältlich ist, lässt sich mit diesen Angaben auf der METAS-Liste des Bundesamtes für Metrologie nicht herausfinden. Zudem ist es natürlich nicht leicht, eine Vergleichsofferte einzuholen. Da muss ein Laie lange recherchieren, bevor er versteht, was Sache ist», urteilt Hörberaterin Bisagno.
Wollen Sie wissen, ob die Bernardis die teuren Hörgeräte am Ende gekauft haben? Den kompletten Artikel lesen Sie im aktuellen dezibel.
*Name von der Redaktion geändert