Härtefall-Regelung bei Hörgeräteversorgung

Wofür ist sie gedacht? Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Pauschalbeiträge der IV decken die Kosten einer komplexen Hörversorgung oft bei Weitem nicht. Hörgeschädigte Menschen im Erwerbsalter brauchen aber oft ein komplexes Hörsystem, um beruflich integriert zu bleiben. Deshalb hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die so genannte Härtefallregelung eingeführt: Über die Härtefallregelung können Hörgeräteträger:innen höhere Zuschüsse zu ihren Hörgeräten erhalten. Das geht aber nur, wenn die Kosten, die für die komplexe Hörgeräteversorgung nötig sind, die Kosten für eine «durchschnittliche, einfache und zweckmässige Versorgung» – wie sie jedem Hörbehinderten im IV-Alter zusteht- in unzumutbarer Weise übersteigen.

Möchten Sie von der Härtefallregelung Gebrauch machen? Sind Sie unsicher, ob Sie die Bedingungen erfüllen? Die Broschüre «Der Härtefall» von Pro Audito Schweiz gibt Ihnen eine Orientierung. Mit dem ausgefüllten Musterbrief können Sie ggf. einen Antrag bei der zuständigen IV-Stelle einreichen.

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