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Betreuer Höranlagen

Höranlagen müssen aktiv betreut werden!

Öffentliche Räume mit Publikumsverkehr sollten mit einer fix installierten Höranlage für Hörgerätetragende ausgestattet sein. Sie muss bei Sprachveranstaltungen in Betrieb sein und einwandfrei funktionieren. Die dafür zuständigen Personen müssen über grundlegende Kenntnisse verfügen (siehe Konzept A):

  • Sie müssen die Grundbedürfnisse von Hörgerätetragenden kennen und verstehen.
  • Sie müssen ihre Anlage kennen (Übertragungsart, Standort der Anlage, Anschluss an Beschallung, versorgte Zonen usw.)
  • Sie müssen die Funktion der Anlage testen können.
  • Sie müssen die Hilfsgeräte für Hörbehinderte ohne eigene Hörgeräte kennen und warten.

Für Anlässe in Räumen ohne fix installierte Höranlagen werden temporär mobile Höranlagen eingerichtet. Sie werden oft von pro audito Vereinen angeschafft und betrieben. Die dafür zuständigen Personen müssen nebst den oben erwähnten grundlegenden über weitergehende Kenntnisse verfügen(siehe Konzept B).

  • Sie müssen die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Anlage Bescheid wissen.
  • Sie müssen die Anlagen an bestehende Beschallungsanlagen anschliessen können.
  • Sie müssen die Organisierenden bei der Ablaufplanung des Anlasses unterstützen können.

 pro audito schweiz bietet Kurse und Instruktionsveranstaltungen für beide Zielgruppen nach Bedarf an.

Fragebogen
 ( 31 KB)(pdf herunterladen) 

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