Hörgeräteversicherung
Versicherung von Hörgeräten ab 1. Juli 2011
Da im neuen Pauschalsystem die versicherte Person Eigentümerin des Hörgerätes/der Höergeräte ist, bezahlt die IV bei Verlust keinen Ersatz.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche.
Die AHV bezahlt wie bereits im früheren Tarifsystem auch im neuen Pauschalsystem keinen Ersatz.
Zur Versicherung Ihres Hörgerätes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen.
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Bedingungen und Einzahlungsschein
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