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Hörgeräteversicherung

Versicherung von Hörgeräten ab 1. Juli 2011

Da im neuen Pauschalsystem die versicherte Person Eigentümerin des Hörgerätes/der Höergeräte ist, bezahlt die IV bei Verlust keinen Ersatz.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche.

Die AHV bezahlt wie bereits im früheren Tarifsystem auch im neuen Pauschalsystem keinen Ersatz.

Zur Versicherung Ihres Hörgerätes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen.

(pdf herunterladen) ( 40 KB)

Bedingungen und Einzahlungsschein

Seite 1 (pdf herunterladen) ( 650 KB)
Seite 2 (pdf herunterladen) ( 784 KB)

 

 

 

 

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