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Behindertengerechtes Bauen

Seit 1. Januar 2004 sind das „Bundesgesetz 151.3 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen“
(Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.3.de.pdf 

und die dazugehörende

„Verordnung über die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen“
(Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.31.de.pdf  

in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen sind in der Info Nr. 39 – Mai 2004 der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen aufgeführt.

http://www.hindernisfrei-bauen.ch/baugesetze/Manser_IB39.pdf

Mit dem BehiG ist nebst dem hindernisfreien Zugang zu einer Baute oder Anlage auch der hindernisfreie Gebrauch festgesetzt. Menschen mit Hörproblemen dürfen somit nicht mehr durch schlechte Raumakustik und fehlende Höranlagen an der Teilnahme an Sprachveranstaltungen benachteiligt werden. Der wichtigste Aspekt des hörbehindertengerechten Bauens ist die Sprachverständlichkeit. Sie  wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Raumakustik, Beschallung und Höranlagen für Menschen mit Hörproblemen

Zum hörbehindertengerechten (und hörgerechten) Bauen bestehen Normen, Richtlinien und Empfehlungen. Zudem sind zahlreiche Publikationen verfügbar.

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