Behindertengerechtes Bauen
Seit 1. Januar 2004 sind das „Bundesgesetz 151.3 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen“
(Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.3.de.pdf(Öffnet ein neues Fenster)
und die dazugehörende
„Verordnung über die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen“
(Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.31.de.pdf(Öffnet ein neues Fenster)
in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen sind in der Info Nr. 39 – Mai 2004 der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen aufgeführt.
http://www.hindernisfrei-bauen.ch/baugesetze/Manser_IB39.pdf(Öffnet ein neues Fenster)
Mit dem BehiG ist nebst dem hindernisfreien Zugang zu einer Baute oder Anlage auch der hindernisfreie Gebrauch festgesetzt. Menschen mit Hörproblemen dürfen somit nicht mehr durch schlechte Raumakustik und fehlende Höranlagen an der Teilnahme an Sprachveranstaltungen benachteiligt werden. Der wichtigste Aspekt des hörbehindertengerechten Bauens ist die Sprachverständlichkeit. Sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Raumakustik, Beschallung und Höranlagen für Menschen mit Hörproblemen
Zum hörbehindertengerechten (und hörgerechten) Bauen bestehen Normen, Richtlinien und Empfehlungen. Zudem sind zahlreiche Publikationen verfügbar.