Pro Audito freut sich: AHV-Pauschale für zwei Hörgeräte

Mittwoch, 23. Mai 18

Ab 1. Juli 2018 bezahlt die AHV neu 1237.50 Fr. für zwei Hörgeräte und weiterhin 630.00 Fr. für ein Hörgerät. Pro Audito Schweiz begrüsst diese Regelung. Gleichzeitig empfehlen wir dem Bund und der Hörgerätebranche: Unternehmt weitere Schritte zugunsten der Betroffenen.

Im Namen der schwerhörigen Menschen in der Schweiz freut sich Pro Audito Schweiz über die neue Regelung zur binauralen Hörversorgung im AHV-Alter. Die Verbesserung hat Nationalrat Josef Dittli angestossen, der selbst auf Hörgeräte angewiesen ist. Pro Audito Schweiz unterstützte ihn aktiv bis zur Annahme der «Motion Dittli» im Oktober 2017.

 

Weitere Schritte sind nötig

 

Auch mit der neuen Pauschale von 1237.50 Fr. für zwei Hörgeräte können viele Betroffene nicht die gesamten Kosten der Hörgeräteanschaffung decken. Bei hörgeschädigten Menschen im Erwerbsalter, also vor Bezug der AHV-Rente, kann die IV im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung Mehrleistungen an eine Hörversorgung übernehmen.

Pro Audito Schweiz fordert, dass der Bund konsequenterweise diese Härtefallregelung auch für AHV-BezügerInnen prüft. Gleichzeitig empfiehlt Pro Audito Schweiz den Hörgeräteanbietern, den Betroffenen mehr zuzahlungsfreie Hörgerätemodelle anzubieten.

 

Konkret: die neue Regelung

 

Die AHV-Pauschale zur binauralen Hörgeräteversorgung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen:

 

  • Für AHV-Hörgeräteanträge, die ab dem 1. Juli 2018 (Eingangsdatum IV-Stelle) eintreffen, gelten die neuen Bestimmungen.
  • Anträge bis 30. Juni werden noch nach den alten Bestimmungen beurteilt.
  • Ein Ohren-Arzt/eine Ohren-Ärztin (ORL-Experte) muss den medizinischen Bedarf für ein oder zwei Hörgeräte abklären.
  • Die AHV zahlt weiterhin nichts für Batterien oder Reparaturen.
  • Betroffene können wie bisher nur alle 5 Jahre einen Antrag stellen.
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